Between
You
Hereinafter the client
and
AWO Kreisverband Nordhausen e.V.
Löwentorstraße 33
99752 Bleicherode
Hereinafter the contractor
Der Vertrag umfasst die Belieferung des Kunden mit Mittagsportionen. Der Lieferant stellt hierfür ein Onlinebestellsystem auf der Homepage https://awo-bestellomat.de sowie die App: „Mein Menü AWO "Küche mit Herz" zur Verfügung.
Voraussetzung ist Ihre Registrierung und Vergabe der Kunden-Nummer durch den Lieferanten. Der Vertrag kommt mit der Lieferung der Portionen zustande.
Kunden, die keinen Zugriff auf das Online-Bestellsystem haben, können ihre Bestellung mittels eines gedruckten Speiseplanes aufgeben.
Der Verköstigungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kunde kann den Verköstigungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung muss dabei schriftlich an die AWO „Küche mit Herz“, Löwentorstraße 33, 99752 Landgemeinde Bleicherode oder per E-Mail an info@awo-schulkueche.de gerichtet werden.
Der Lieferant verpflichtet sich, die täglich bestellte Menge an Speisen zur vereinbarten Zeit an den genannten Lieferort zu liefern.Die Lieferung erfolgt in den dafür vorgesehenen Warmhaltebehältern. Bei Krankheit, Urlaub oder ähnlichem muss bis spätestens 8 Uhr die Abmeldung im Online-System oder direkt beim Lieferanten erfolgen.
Bitte nutzen Sie für die Abmeldung nach Möglichkeit vorrangig die App oder das Online-Bestellsystem.
In Ausnahmefällen sind die Mitarbeiterinnen der Küche auch unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten erreichbar:
Telefon: 036338-597651
WhatsApp: 036338-597651
Fax: 036338-48773
E-Mail: info@awo-schulkueche.de
Die Bestellung für die Menülieferung ist täglich bis 8:00 Uhr möglich.
Essensvorbestellungen sollen nach Möglichkeit für den gesamten Zeitraum der freigegebenen Speisepläne erfolgen.
Nicht oder nicht rechtzeitig abgemeldete Portionen werden in Rechnung gestellt. Kann die Lieferung durch den Lieferanten ausnahmsweise nicht erfolgen, wird der Lieferant eine Vertretung finden oder den anteiligen Betrag entsprechend § 4 dieses Vertrags rückvergüten. Der Kunde seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des AWO „Küche mit Herz“ gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Erfüllung der Pflichten des Kunden gem. § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
AWO – „Küche mit Herz“
Löwentorstraße 33
99752 Bleicherode
E-Mail: info@awo-schulkueche.de
Widerrufsfolgen:
Vor Ablauf des ausgewiesenen Bestellschlusses ist es möglich, die vom Auftraggeber ausgelöste Bestellung / Dauerbestellung mittels einer Abbestellung über das Online-Bestellsystem zu widerrufen (abbestellen). Nach Ablauf des ausgewiesenen Bestellschlusses erlischt das Widerrufsrecht zur Bestellung mit Bezug auf § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB.
Es gilt der festgelegte Portionspreis.
KiTas/ Schulen
Bewilligungen zur Ermäßigung des Essensgeldes (Bildung- und Teilhabe, ...) und deren Verlängerung sind dem Lieferanten sofort vorzulegen. Nicht vorgelegte bzw. ungültige Formulare begründen keinen Anspruch auf Minderung des Essengeldes.
In einigen Schulen werden zur Identifikation RFID-Chips eingesetzt. Diese bleiben Eigentum des Lieferanten und werden gegen einen Pfand in Höhe von 5,00€ herausgegeben. Dieser Pfand wird bei Rückgabe des Chips zurück gegeben.
Senioren
Bei Vorliegen folgender Voraussetzungen:
kann die Abgabe der Portionen steuerbegünstigt erfolgen. Das Vorliegen der Voraussetzungen muss nachgewiesen werden.
Die Rechnungslegung erfolgt per E-Mail im pdf-Format, hierzu ist dem Lieferanten eine gültige E-Mail-Adresse mitzuteilen. Die Rechnung kann im Ausnahmefall per Post mit einer Bearbeitungsgebühr pro Rechnungslegung in Höhe von 2,50 € zugesandt werden. Nach Zugang der Rechnung ist diese unverzüglich zu prüfen. Nicht beanstandete Rechnungen gelten dem Lieferanten gegenüber als genehmigt bzw. anerkannt.
Die Rechnungsstellung erfolgt anhand der bestellten Portionen monatlich nachträglich. Der Bezahlung ist per SEPA-Basislastschrift, in der Regel zum 15. des Folgemonats ohne Abzug möglich.
Näheres regelt die jeweils aktuelle Gebührenordnung.
Die angelieferten Speisen werden vom Lieferanten nach den in Deutschland geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen frisch zubereitet und befinden sich bei der Anlieferung in einem ordnungsgemäßen Zustand. Die warm gelieferten Speisen sind zum umgehenden Verzehr bestimmt. Gekühlt gelieferte Speisen für Feiertage und Wochenenden sind bei einer Temperatur von 2 – 7°C zu lagern und innerhalb von drei Tagen zu verzehren. Nach der Anlieferung trägt das Ausgabepersonal der Einrichtung/ der Kunde die alleinige Verantwortung für die sachgerechte Lagerung, den umgehenden Verzehr und die hygienisch einwandfreie Behandlung der gelieferten Speisen und Getränke. Der Lieferant übernimmt nach der erfolgten Auslieferung keine Haftung für eine Veränderung oder Verschlechterung der gelieferten Speisen und Getränke, die auf eine fehlerhafte Lagerung, einen unsachgemäßen hygienischen Umgang oder einen verspäteten Verzehr zurückzuführen sind.
Die Vollständigkeit der Lieferung sowie die Beschaffenheit der Speisen sind sofort zu prüfen.
Der Geschmack ist subjektiv und stellt daher keinen Mangel dar.
Unsere Haftung im Rahmen der vereinbarten Lieferungen ist begrenzt auf den Warenwert. Wir haften nicht für Störung, die wir nicht zu verantworten haben, dies gilt u.a. für höhere Gewalt. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Voraussetzungen für einen Wegfall der Geschäftsgrundlagen nach § 313 BGB vorliegen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Aufwendungen oder Schäden, bestehen in diesen Fällen nicht.
Vertraglicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Nordhausen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.